Rechtsprechung
   FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25864
FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08 U (https://dejure.org/2010,25864)
FG Münster, Entscheidung vom 16.12.2010 - 5 K 3133/08 U (https://dejure.org/2010,25864)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 5 K 3133/08 U (https://dejure.org/2010,25864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Lieferung von Rinderembryonen; Auslegung der Begriffe "Unmittelbarkeit des Dienens" und "Tierzucht" i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 4
    Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Rinderembryonen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Rinderembryonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 19/96

    Veranstaltungen mit Wallachen können der Förderung der Tierzucht dienen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08
    Die in § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG normierte "Unmittelbarkeit des Dienens" bezieht sich nach Auffassung des BFH nicht nur auf die Vatertierhaltung, sondern auch auf die weiteren Tatbestände dieser Vorschrift; weder der Wortlaut noch der Zweck der Regelung gebieten insoweit eine Beschränkung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BStBl II 1997, 334).

    Diese Leistungen fördern die Tierzucht unmittelbar, weil das auf solchen Absatzveranstaltungen zusammengefasste Angebot eine nach tierzüchterischen Gesichtspunkten möglichst günstige Auswahl der Zuchttiere ermöglicht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 a. a. O.).

    Danach kann für den Begriff der Tierzucht im Rahmen des UStG - entgegen der vom BFH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1996 (a.a.O.) vertretenen Auffassung - nicht auf den Anwendungsbereich des TierZG zurückgegriffen werden, da es nach Auffassung des 15. Senates des FG Münster für eine Übertragung auf das UStG zu weit gefasst ist (z.B. im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung).

  • FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05

    Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem.

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08
    Im Übrigen verweist der Beklagte auf das Urteil des FG Münster vom 6. Oktober 2009 (15 K 1318/05 U), wonach die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG eng auszulegen sei.

    Zwar hat das FG Münster in seinem Urteil vom 6. Oktober 2009 (15 K 1318/05 U, EFG 2010, 272) ausgeführt, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG eng auszulegen ist und unter Tierzucht Maßnahmen zu verstehen sind, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere dienen.

  • FG Sachsen, 10.05.2005 - 3 K 2406/03

    Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG für Umsätze aus Milchleistungs-

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08
    Eine solche Förderung auch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wäre für die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG indes zu weit gefasst, da sie bereits alle Einzeltatbestände der Vorschrift (z. B. die Vatertierhaltung, die künstliche Tierbesamung und die Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft) mit umfassen würde, so dass deren einzelne Nennung durch den Gesetzgeber bei einer solch weiten Auslegung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. auch Sächsisches Finanzgericht vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978).

    Aufgrund dessen hat der 15. Senat auch die auf den Betrieb des jeweiligen Mästers abgestimmte Produktions- und Wirtschaftlichkeitsberatung als nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegend beurteilt (ebenso für die Untersuchung von Futterproben und die Beratung zu Qualität und Futter das Sächsische FG in seinem Urteil vom 10. Mai 2005, a. a. O.).

  • FG Münster, 23.05.2022 - 5 K 714/20

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

    Im Urteil des FG Münster vom 16.12.2010, 5 K 3133/08 U (EFG 2011, 1107, Rz. 29) konnte es das Gericht dahingestellt lassen, ob für den Begriff der Tierzucht im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG auf den Anwendungsbereich des TierZG zurückgegriffen werden kann, da es im dort entschiedenen Fall - bei der Lieferung von Rinderembryonen - allein um die Verbesserung der Erbsubstanz mit der Ermöglichung einer schnelleren Fortentwicklung der Zucht beim einzelnen Landwirt und damit um die Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere ging.

    Nicht begünstigt sind Leistungen, die zwar dem Förderungszweck zugutekommen, aber der Förderungszweck gleichwohl nicht im Vordergrund steht (vgl. BFH, Urteile vom vom 18.12.1996, XI R 19/96 BStBl II 1997, 334; vom 16.01.2014, V R 26/13, BStBl II 2014, 350, Rn. 10 - 13; vom 18.12.1996, XI R 19/96, BStBl II 1997, 334; FG Münster, Urteil vom 06.10.2009, 15 K 1318/05 U, EFG 2010, 272, Rz. 26; FG München, Urteil vom 16.12.2010, 5 K 3133/08 U, EFG 2011, 1107).

  • FG München, 16.04.2013 - 2 K 990/10

    Keine Umsatzsteuerermäßigungen für Klauenpfleger

    Unter Tierzucht sind Maßnahmen zu verstehen, die der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotenzials der landwirtschaftlichen Nutztiere dienen (vgl. Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 10. Mai 2005 3 K 2406/03, EFG 2005, 1978; und des Finanzgerichts Münster vom 6. Oktober 2009 - 15 K 1318/05 U, EFG 2011, 1107; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG , Rz. 19 zu § 12 Abs. 2 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht